Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützt Menschen nach mehrwöchiger Krankheit, Lösungen für bestehende Probleme zu finden, die mit der Erkrankung im Zusammenhang stehen.

 Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM ist gesetzlich verankert im neunten Sozialgesetzbuch (§ 167 Absatz 2 , SGB IX). Danach hat ein Arbeitgeber allen Beschäftigten ein BEM anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren – und das unabhängig von der Größe des Betriebs. Der Arbeitgeber muss klären, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Diese Klärung kann auf verschiedene Weise stattfinden. Vorgeschrieben ist lediglich, dass nach frt Zustimmung des:der betroffenen Arbeitnehmer:in der Betriebs- oder Personalrat und ggf. weitere Interessenvertretungen im Betrieb bei der Klärung einzubeziehen sind. Berater:innen für die Durchführung des BEM können beauftragte und entsprechend geschulte Mitarbeitende sein.

Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung kann Betriebliches Eingliederungsmanagement einen positiven Nutzen für das Unternehmen haben durch

  • Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten,
  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten,
  • Senkung der Fluktuation und dem damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwand,
  • Erhaltung des Erfahrungs- und Wissensschatzes im Unternehmen,
  • Steigerung von Arbeitszufriedenheit und Motivation der Beschäftigten,
  • Förderung einer gesundheitsorientierten Unternehmenskultur, die sich wiederum positiv auf die Gesundheit des Einzelnen auswirkt.

Gerade für kleine und mittelständige Betriebe kann Betriebliches Eingliederungsmanagement eine Herausforderung darstellen, wenn

  • eine rechtskonforme Durchführung erreicht werden soll, aber die Erfahrung dafür im Betrieb fehlt,
  • die personellen Ressourcen fehlen, um das BEM mit eigenen Mitarbeitenden durchzuführen,
  • eigene Mitarbeitende entsprechend qualifiziert werden sollen,
  • das BEM in ein betriebliches Gesundheitsmanagement integriert werden soll und dafür externe Erfahrung benötigt wird.

Gerne begleiten wir Ihr Unternehmen bei der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder führen das Verfahren als externe Beratung im Unternehmen durch. Daneben stehen wir unterstützend durch Supervision und Schulung von BEM-Beauftragten oder Integrationsteams zur Seite, beispielweise zu den Themen Gesprächsführung, Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten oder zum Thema Selbstfürsorge.

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