Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbelastungen

Eine stärker digitalisierte und technisierte Arbeitswelt führt zu einer veränderten Belastung der Mitarbeitenden. Klug ist es, im Unternehmen frühzeitig darauf zu reagieren.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbelastungen

Mit dem Wandel der Arbeitswelt gehen veränderte Arbeitsanforderungen und damit auch andere Arbeitsbelastungen und Beanspruchungen einher. Viele schwere körperliche Arbeiten werden heute durch Maschinen aller Art übernommen. Gut daran ist, dass dadurch viele früher vorherrschende körperliche Belastungen und Beanspruchungen verringert werden. Gleichzeitig haben in vielen Arbeitsbereichen psychische Anforderungen zugenommen. Bei einer mentalen oder psychischen Fehl- oder Fehlbelastungen („Distress“) können psychische Erkrankungen entstehen. Psychische Fehlbelastungen begünstigen aber auch körperliche Erkrankungen, so steigt die Wahrscheinlichkeit für Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei psychisch fehlbelasteten Arbeitnehmer:innen ebenfalls an.

Diverse Gesundheitsreports zeigen, dass psychische Erkrankungen unter Beschäftigten stetig zunehmen. Psychische Erkrankungen stellen heute die zweithäufigste Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit dar. Gleichzeitig verursachen sie mit durchschnittlich 35 Krankheitstagen die längsten Fehlzeiten bei Arbeitnehmer:innen. Das führt einerseits zu hohen Kosten im Gesundheitssystem, aber auch zu hohen Kosten für die Unternehmen. Psychische Fehlbelastungen lösen indirekte Krankheitskosten aus. Das sind eine erhöhte Fehlerquote bei der Arbeit, Absentismus oder eine erhöhte Fluktuation. Arbeitsengagement und -motivation der Beschäftigten sinken dagegen.

Seit dem 1. Januar 2014 besteht für sämtliche Arbeitgeber:innen die Verpflichtung, nach §§ 3 bis 6 ArbSchG Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Diese umfassen neben körperlichen auch psychische Aspekte.

Das spricht für die konsequente Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen:

  • Die Gesundheit der Beschäftigten ist ein Erfolgsfaktor für das gesamte Unternehmen;
  • psychisch und physisch gesunde Mitarbeitende leisten mehr;
  • ein Betrieb, der sich um die gesundheitlichen Belange seiner Mitarbeitenden kümmert, ist ein attraktiver Arbeitgeber;
  • Das Unternehmen erfüllt sein Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz in vorbildlicher Weise.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen. Unsere Arbeits- und Organisationspsycholog:innen und Gesundheitswissenschaftler:innen analysieren mit Ihnen gemeinsam, welche Ressourcen und Stressoren in der Arbeitsorganisation, am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung, in der Kommunikation untereinander und der Organisationskultur vorliegen. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten wir Empfehlungen für Sie ab. Aus diesen entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam passende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Betrieb.

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